Servituten, Grunddienstbarkeiten, sind privatrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Nachbarschaftsverhältnisses. Inhaltlich reicht das Spektrum von den alten Wege- und Wasserrechten im ländlichen Raum über die städtischen Dienstbarkeiten (Wände, Wasser, Licht) bis zu den sogenannten Immissionsservituten. Diesen dinglichen Rechten ist die strikte Begrenzung auf das Grundstück eigen.
Cosima Möller untersucht die Entwicklungsgeschichte und die Systematik der Servituten im römischen Recht. Entscheidende konzeptionelle Unterschiede sind bereits seit der Republik erkennbar. Dabei stellt sie den Zusammenhang mit den Einflüssen der griechischen Philosophie her und zeigt anhand zentraler Fragen der Ausübung, der Bestellung und der inhaltlichen Begrenzung von Servituten das Fortwirken einer naturrechtlichen und einer empirisch-gesellschaftsrechtlichen Konzeption in den kaiserzeitlichen Rechtsschulen.
Nicht zuletzt ihre Erläuterung der seit dem 2. Jh. n. Chr. gefundenen Kompromisslinien lässt viele Streitfragen der römischen Rechtsgeschichte in neuem Licht erscheinen. Ein Blick auf die Rezeptionsgeschichte des römischen Rechts und seinen prägenden Einfluss auf die Grunddienstbarkeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs beschließt die Untersuchung.
Cosima MöllerCosima Möller, geb. 1962, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen und Freiburg. Promotion und Habilitation (2000) bei Okko Behrends in Göttingen. Sie ist Professorin für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Freien Universität Berlin.
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