In der frühen Bundesrepublik war der Geltungsbereich demokratischer Grundrechte keineswegs gesichert. Inwiefern individuelle Freiheiten auch während eines Notstands uneingeschränkt Bestand haben sollten, war eine hart umkämpfte Frage. Während bislang die öffentlichen Proteste gegen die Notstandsgesetze im Vordergrund standen, zeigt Martin Diebel erstmals ausführlich die internen Planungen des Bundesinnenministeriums seit den 1950er Jahren. Deutlich wird, wie weitreichend Grundrechte wie die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit im Fall von Unruhen, Generalstreiks und Kriegen beschnitten werden sollten. Für den Ausnahmezustand sah das Ministerium zudem vor, rechtsstaatliche Prinzipien vorübergehend außer Kraft zu setzen. Auch das Parlament sollte zugunsten einer starken Exekutive entmachtet werden. Die Beamten, durch ihre Sozialisation vor 1945 geprägt, lernten erst schrittweise durch den öffentlichen Druck, neben dem Staat auch die Demokratie zu schützen. Der Autor zeigt, wie in einem langen internen Aushandlungsprozess ein bundesdeutsches Notstandsrecht entstand, das in vielen Teilen mit älteren Traditionen brach.
Martin DiebelMartin Diebel, geb. 1986, promovierte an der Universität Augsburg. Als Mitarbeiter des Zentrums für Zeithistorische Forschung in Potsdam forschte er zur Nachkriegsgeschichte des Bundesinnenministeriums.
Veröffentlichungen u. a.:
Atomkrieg und andere ...
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