Von 1963 bis 1965 standen zweiundzwanzig Männer angeklagt wegen Mord und Totschlag im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau vor dem Schwurgericht in Frankfurt a. M.. Das deutsche Strafrecht war jedoch nicht ausgestattet, den Massenverbrechen in Auschwitz juristisch und historisch gerecht zu werden, da es die Massenverbrechen als gewöhnliche Mord- und Totschlagsfälle behandelte. Dies kam häufig einer Trivialisierung von Auschwitz gleich und stellte zentrale Aspekte teilweise sogar historisch falsch dar.
Der deutsch-jüdische Holocaust-Überlebende und hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der den Prozess trotz starker Widerstände initiierte, war sich dieser strafrechtlichen Grenzen bewusst und bezeichnete den Frankfurter Auschwitz-Prozess als »juristische Verfremdung von Auschwitz«. Deshalb appellierte Bauer an Autoren, die Verantwortung zu übernehmen, »das auszusprechen, was der Prozess nicht im Stande war«, aufzuzeigen.
Kerstin Steitz untersucht literarische Texte und Filme, die sich kritisch mit dem Frankfurter Auschwitz-Prozess auseinandersetzen und so versuchen, literarische Gerechtigkeit walten zu lassen.
Kerstin SteitzKerstin Steitz lehrt und forscht als Associate Professor of German im Department of World Languages and Cultures sowie in Jewish Studies und Holocaust and Genocide Studies an der Old Dominion University in Norfolk, Virginia, USA. In ihrer Forschung beschäftigt ...
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