Alexander von Schwerin analysiert die Entwicklung von Genetik und Humangenetik in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus. Als eine der wissenschaftlichen Stützen der nationalsozialistischen Gesundheits- und Rassenpolitik ließ sich die Humangenetik von der Genetik leiten. Von entscheidender Bedeutung bei der Verknüpfung von »menschlicher Erblehre«, genetisch-biologischer Forschung und Eugenik war die vergleichende Erbpathologie - ein Forschungsbereich, in dem es um die Konstruktion von Tiermodellen für die Erforschung menschlicher Erbkrankheiten ging.
Im Mittelpunkt der Darstellung steht der Tierzüchter und Genetiker Hans Nachtsheim (1890-1979). Nachtsheim, der seinen Weg von der Landwirtschaft und der Pelzindustrie in den zwanziger Jahren zum Kaiser-Wilhelm-Institut für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik machte, war einer der Hauptvertreter der Humangenetik in der Bundesrepublik und als radikaler Eugeniker bekannt. Als einer der Begründer der vergleichenden Erbpathologie hatte er im Nationalsozialismus bedeutenden Anteil an der wissenschaftlichen Legitimierung der Erbhygiene. Schließlich zeigt das Beispiel Nachtsheims, wie in der fatalen Kombination aus experimenteller Wissenschaft, nationalsozialistischer Bevölkerungspolitik und Forschung unter Kriegsbedingungen der Menschenversuch zu einer leicht zu realisierenden Option der Forschung wurde.
Alexander von SchwerinAlexander von Schwerin, geb. 1969, studierte in Bonn und Berlin Biologie, Philosophie, Wissenschaftsgeschichte und Psychologie. 2003 Promotion am Institut für Geschichte der Medizin im Zentrum für Human- und Gesundheitswissenschaften, Charité - Berliner ...
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