Wer also Ihren Roman liest, um zu erfahren, wie es gewesen ist ...
Den muß ich enttäuschen, und dem muß ich abraten. Selbst wenn es zufällig so gewesen sein sollte, wie ich es schildere - was ich, unter uns gesagt, durchaus für möglich halte -, so wäre es trotzdem nicht »zutreffend« im faktischen Sinn.
Aber noch einmal: Wären Ihre Figuren noch am Leben, all diese Argumente würden Ihnen nichts nützen. Sie würden verklagt werden, und sie würden verlieren.
Mit Sicherheit.
Warum dürfen Sie also mit Gauß tun, was Sie mit Jürgen Habermas nicht tun dürften?
Darüber habe ich lange nachgedacht. Man hat unwillkürlich das Gefühl, daß es hier einen fundamentalen Unterschied gibt, und ich meine, dieses Gefühl täuscht nicht. Aber worin liegt er? Ich denke, es ist die Zeit. Persönlichkeitsrechte werden von der vergehenden Zeit getilgt. Nicht nur in juridischer, auch in moralischer Hinsicht. Es hat mit der Natur des Nachruhms zu tun: Wessen Name so lange überlebt, daß seine Leistungen mit solcher Klarheit hervortreten, der ist offenbar all den Erwägungen enthoben, daß man ihn schützen müsse vor der schwärzenden Kraft der Erfindung. Oder anders gesagt: Man billigt ihm nicht mehr das Recht auf Egoismus zu, auf Eitelkeit. Oder, wieder anders gesehen: Man hat sich mit dem Umstand abgefunden, daß er tot ist. Ganz und gar und vollkommen tot. Unserer Welt und ihrem Spott entrückt.
Und wie lange muß einer gestorben sein, damit er in diese Lage kommt?
Schwierige Frage. Vermutlich verlängert sich diese Zeitspanne parallel zu unserer wachsenden Lebenserwartung. Aber ich möchte hier keine Zahl nennen. Prüfen Sie Ihr Gefühl. Mit Einstein läßt sich wenig anstellen, ohne daß man es als problematisch empfände. Mit Humboldt deutlich mehr. Mit Cicero alles.