Der zeitliche Rahmen der Darstellung umfaßt im Kern das halbe Jahrhundert zwischen 1823/24 und 1872. Am Anfang stehen die Bemühungen preußischer Behörden, die bereits allgemein geltende Schulpflicht auch bei jüdischen Kindern durchzusetzen sowie solche beruflichen Zugangskriterien und Rollenerwartungen an die jüdischen Schulhalter heranzutragen, die sich am Richtmaß der Elementarlehrerqualifikation orientierten. Am Ende der Untersuchung stehen die sogenannten Allgemeinen Bestimmungen vom Oktober 1872, die auf eine weitgehende Vereinheitlichung des preußischen Volksschul-, Präparanden- und Seminarwesens zielten.
Andreas BrämerAndreas Brämer, geb. 1964, studierte Jüdische Studien in Heidelberg und Jerusalem. Promotion in Judaistik an der FU Berlin, Habilitation in Neuerer Geschichte an der Universität Hamburg 2004. Seit 2005 stellvertretender Direktor am Institut für die Geschichte ...
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