Die Untersuchung widmet sich dem römischen Pfandrecht, dessen Neubearbeitung Max Kaser in seinem Handbuch zum römischen Privatrecht als wünschenswert bezeichnet hat. In der Tat verlangte die in den Quellen auffallende Fülle von pfandrechtlichen - dinglichen und schuldrechtlichen - Rechtsbehelfen eine neue Deutung, nachdem die interpolationistische Methode, mit deren Hilfe man das Bild bis in die jüngste Zeit hinein mit Unechtheitsbehauptungen zu klären versucht hat, nach allgemeiner Überzeugung gescheitert ist. Der Autor führt demgegenüber den Nachweis, daß sich jener Reichtum aus der Zusammenführung der Ergebnisse verschiedener rechtswissenschaftlicher Traditionen gebildet hat. Zugleich macht er deutlich, wie es am Ende der Entwicklung zu der großzügigen Anerkennung besitzloser Pfandrechte kam, die als Sicherungsmittel wegen ihrer Unsichtbarkeit im Vergleich zum Faust- oder Besitzpfand in jedem Rechtssystem rechtspolitisch bedenklich sind.
Michael BraukmannMichael Braukmann, geb. 1977, ist Richter und war bis 2007 Mitarbeiter am Göttinger Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, Abteilung Römisches und Gemeines Recht »Franz Wieacker«.
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