Nun bildet die Rezeption des römischen Rechts einen Prozeß der Verwissenschaftlichung einer Fachdisziplin. Es handelt sich um einen innerhalb der Rechtswissenschaft stattfindenden Vorgang, der letztlich nur aus juristischer Sicht durchdrungen werden kann.
Der Text ist als Einführung in die Thematik konzipiert. Am Beispiel dreier Vertreter der russischen Zivilrechtswissenschaft, herausragender Repräsentanten jeweils einer der drei letzten Juristengenerationen des Zarenreichs, behandelt die Arbeit die Aufnahme von Methoden und dogmatischen Elementen des römischen Rechts in das russische Privatrecht. Die besondere Bedeutung der Thematik gründet sich darauf, daß die Rezeption des römischen Rechts in Rußland unmittelbar diejenigen historischen und dogmatischen Grundlagen betrifft, die das west- und mitteleuropäische Privatrecht mit dem - älteren wie neuesten - russischen Recht verbinden.
Martin AvenariusMartin Avenarius, geb. 1965, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Neapel und Wien, habilitierte sich 2002 in Göttingen und ist seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. ...
mehr