Der pseudo-ulpianische liber singularis regularum ist einer der wenigen römischen Rechtstexte, die außerhalb der justinianischen Sammlung erhalten sind. Der Text ist in einer einzigen Handschrift überliefert und wurde erstmals 1549 herausgegeben. Es handelt sich um eine Darstellung elementarer Rechtsregeln, die lange Zeit für ein Werk des bedeutenden spätklassischen Juristen Ulpian (um 165 bis 223 n. Chr.) gehalten wurde. Die Überzeugung von der Klassizität des Textes schwand, als der liber singularis seit dem Ende des 19. Jahrhunderts unter dem Einfluß interpolationistischer Vorstellungen als nachklassische Schrift unklarer Autorschaft angesehen wurde, bei der man zudem spätere Veränderungen vermutete.
Die Arbeit, der die Methoden der modernen Romanistik zugrundeliegen, läßt den liber singularis regularum in neuem Licht erscheinen. Eingehende Analysen des gesamten Textes zeigen, daß der Text im Jahre 180 n. Chr. oder wenig später niedergeschrieben wurde. Man darf heute zwar tatsächlich davon ausgehen, daß Ulpian nicht der Verfasser ist. Gleichwohl bildet der liber singularis regularum ein wichtiges Dokument der spezifisch klassischen Tradition des römischen Rechts, die in der prokulianischen Rechtsschule gepflegt wurde. Besondere Bedeutung kommt daher dem Vergleich des Textes mit den Institutionen des Gaius zu, der der konkurrierenden, naturrechtlich geprägten Rechtsschule der Sabianianer angehörte.
Martin AvenariusMartin Avenarius, geb. 1965, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Neapel und Wien, habilitierte sich 2002 in Göttingen und ist seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. ...
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