Sind englisches »common law« und das aus der Rezeption des antiken römischen Rechts gewonnene kontinentaleuropäische Zivilrecht tatsächlich durch eine »Chinesische Mauer entgegenstehender Konzepte« voneinander getrennt? Diese immer noch vorherrschende These hinterfragt Seebos Studie zur Rezeption des römischen Rechts der Grunddienstbarkeiten in England. Vom 13. bis ins 20. Jahrhundert verfolgt der Autor den Weg der klassischen römischen Prädialservitut aus dem »Corpus Iuris Civilis« über die großen Werke Bractons, Cokes und Blackstones in das moderne englische Recht. Dabei zeigt Seebo auf, wie die Aufnahme römischer Rechtswissenschaft unter den Bedingungen des an Präzedenzfällen orientierten »common law« stattfinden kann: als Prozeß einer fortschreitenden Homogenisierung. Erläutert ein Lehrbuchautor des 19. Jahrhunderts die Materie noch mit ausführlichen Quellenbelegen und unter ausdrücklichem Rückgriff auf das klassische römische Recht, folgen die Gerichte zwar inhaltlich dessen Vorgaben, legen die Herkunft ihrer »rationes decidendi« jedoch nicht offen. So kann sich heute in äußeren Formen des englischen »case law« rein römisches Recht verbergen. Seebo verbindet überzeugend Rechtsgeschichte mit Rechtsvergleichung und beweist exemplarisch, wie sehr sich beide Disziplinen gerade in unserer Epoche des zusammenwachsenden Europa gegenseitig befruchten können.
Christoph SeeboChristoph Seebo, geb. 1971, ist Rechtsanwalt in Leipzig. Er studierte in Göttingen und Newcastle upon Tyne (England).
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