Die Geschichte von Wirkung und Wahrnehmung des römischen Rechts in Russland ist noch wenig bekannt. Mit ihrer Untersuchung, deren Schwerpunkte auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft liegen, schließt das Buch eine Lücke in der Erforschung der jüngeren Privatrechtsgeschichte. Dabei wird historische Distanz nicht nur als Problem, sondern gleichzeitig als Moment eines weiteren Erkenntnisgewinns verstanden. Die russische Auseinandersetzung mit dem römischen Recht ist in charakteristischer Weise dadurch geprägt, dass Russen dasselbe vielfach nicht als selbstverständliche Grundlage ihrer Kultur wahrnehmen - im 19. Jahrhundert noch ausgeprägter als heute. Sie betrachten es vielmehr insoweit als »fremd«, als sie ihm vor dem Hintergrund einer eigenen, teilweise völlig anderen Rechtserfahrung begegnen. Dadurch wirken aus russischer Sicht bestimmte Merkmale des römischen Rechts anders als vor dem westeuropäischen Erfahrungshorizont. Soweit es möglich ist, sich der russischen Perspektive anzunähern, erlaubt also deren Einbeziehung bei der Betrachtung des römischen Rechts eine Erweiterung des Verstehenszugangs zu demselben. Aus der russischen Begegnung mit dem römischen Recht lässt sich zugleich vielfach auf historische Erfahrung mit den Grundlagen des Rechts schlechthin schließen.
Martin AvenariusMartin Avenarius, geb. 1965, studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Neapel und Wien, habilitierte sich 2002 in Göttingen und ist seit 2003 Professor für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Universität zu Köln. ...
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