Das Fallbeispiel der Markgrafschaft Baden(-Durlach)
Die Geschichte des 17./18. Jahrhunderts ist lange Zeit mit den Kategorien des Absolutismus und der Sozialdisziplinierung interpretiert worden. Damit verbunden war die schematisch dichotomische Vorstellung, der absolute Staat habe über eine politisch willenlose, passive Gesellschaft von Untertanen geherrscht und seine Gewalt durch die einseitige, effiziente Gestaltung von Gesellschaft, Wirtschaft und Moral/Kultur auf dem Weg der Gesetzgebung und Strafjustiz manifestiert.